Notizblog

  • Freund(erlwirt)schaft!

    Die SPÖ macht sich regelmäßig – zu Recht – über den politischen Mitbewerber lustig. Erst unlängst war wieder ein Cartoon auf kontrast.at zu sehen, bei dem ein grinsender Reicher (?) an die Türe von Parteichef Nehammer klopft und sagt: „Ich suche die Hure der Reichen!“

    Eine bitterböse Anspielung auf ein bekanntes Zitat aus den Chat-Protokollen eines gewissen Thomas Schmid.

    Gerechtfertigt?

    Als Verallgemeinerung sicher nicht.

    Zu glauben, dass jeder Politiker oder Funktionär der ÖVP im Interesse von Reichen agiert, ist überzogen.

    Aber solche Aussagen, wie die von Schmid, sind natürlich ein Elfmeter ohne Tormann – wer würde sie nicht verwerten?

    Nun steht die SPÖ selbst am Pranger – zu Recht.

    Wiener Lokalpolitiker, darunter der SPÖ-Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy und zwei Parteigenossinnen, stehen unter Verdacht – es gilt die Unschuldsvermutung – von einer Umwidmung in einem Kleingartenverein in Donaustadt profitiert zu haben.

    Der von allen anderen Parteien – zu Recht – kritisierte Slogan der FPÖ – „Unser Geld für unsere Leut“ – bekommt plötzlich eine ganz eigene Bedeutung.

    Die SPÖ hat sich eben erst „neu aufgestellt“, mit einem Parteichef, der sich seine besondere Nähe zum „kleinen Mann“ auf die Fahnen geheftet hat.

    Freunderlwirtschaft passt da gar nicht ins Bild, denn sie hat mit dem „kleinen Mann“ so rein gar nichts zu tun, sondern passt viel eher zum Schmid-Zitat:

    Die da oben richten es sich.

    Solche Aktionen sind kontraproduktiv, weil die SPÖ immer stärker Stimmen an die FPÖ verliert.

    Durch Mauscheleien im Kleingartenvereinsmilieu könnte sich diese Entwicklung noch weiter beschleunigen.

  • Kurz und gut

    Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz wird angeklagt.

    Die WKStA hat dies beschlossen, weil es aus ihrer Sicht wahrscheinlicher ist, dass es zu einem Schuldspruch als zu einem Freispruch kommt.

    Worum geht es überhaupt?

    Kurz hat im Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht behauptet, zwar in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Chef involviert, aber nicht federführend dafür verantwortlich gewesen zu sein.

    Eigentlich wäre es nicht illegal gewesen, wenn Kurz die Hauptverantwortung dafür getragen (und dies auch zugegeben) hätte.

    Illegal und somit juristisch relevant ist nur seine – mögliche, es gilt die Unschuldsvermutung – Falschaussage bei der Befragung.

    Es ist freilich naiv zu glauben, Kurz, der sich von Anfang der Übernahme der Parteiführung an maximale Freiheit bei Entscheidungen absegnen hat lassen, nicht darüber entschieden hätte, wer die ÖBAG-Führung übernimmt.

    Weshalb sich die Frage stellt, warum er das nicht im Ausschuss zugeben wollte.

    Klar ist auch, dass es gängige Praxis in Österreich ist, dass die jeweils in Regierungsverantwortung befindlichen Parteien bzw. ihre Führungspersonen Personalentscheidungen von Unternehmen im Eigentum der Republik treffen (oder wenigstens in diese Entscheidungen maßgeblich eingebunden sind).

    An dieser Praxis festzuhalten, ist nicht illegal.

    Wahrscheinlich war es Kurz in der Stunde der Wahrheit – im Untersuchungsausschuss – dann aber doch irgendwie intuitiv klar, dass dieses öffentliche Eingeständnis sonderbar anmuten könnte. Denn professionell sind solche politischen Personalentscheidungen – das zeigt die Geschichte unseres Landes – in den seltensten Fällen.

    Und nicht selten waren es „schwarze“ Politiker, die personelle Fehlentscheidungen der letzten Jahre anderen Politikern, vor allem jenen der SPÖ, vorgeworfen haben.

  • Feuer und Flamme

    Es ist kein einfaches Thema.

    Sollen Bücher, die für manche Menschen „heilige Schriften“ sind, öffentlich verbrannt werden dürfen?

    Selbstverständlich!

    Soll man sie aber auch tatsächlich verbrennen?

    Eine klare Antwort auf diese Frage fällt schon nicht mehr ganz so leicht.

    Soeben wurde die schwedische Botschaft im Irak gestürmt und in Brand gesetzt, weil in Schweden bei einer öffentlichen Demonstration eine Ausgabe des Koran hätte verbrannt werden sollen.

    Zwar wurde keiner der Mitarbeiter vor Ort verletzt, doch ein Angriff auf die westlichen Werte der Freiheit – und dazu gehören auch die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit – ist der Sturm auf die Botschaft allemal.

    Man kann bis zu einem gewissen Grad verstehen, dass Muslime es nicht gut finden, wenn jemand ihre „heilige Schrift“ verbrennt.

    Doch aus säkularer Perspektive ist der Koran ein Buch wie jedes andere.

    Nun wurden zwar in der Geschichte der Menschheit schon öfter Bücher verbrannt, man denke etwa an die Nazizeit.

    Meistens dienten diese Verbrennungen der Unterdrückung des freien Denkens.

    Doch im Fall der öffentlichen Verbrennung des Koran geht es, wenn man jenen glaubt, die sie vornehmen, nicht darum, die Freiheiten von Menschen einzuschränken.

    Das Ziel dieser Aktion ist die Kritik an einer Religion, die sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen muss, Gewalt zu befürworten oder jedenfalls nicht zu verurteilen, wenn ihre Ideen angegriffen werden – wohlgemerkt: nicht ihre Vertreter, bloß deren Überzeugungen.

    Der Islam ist, wie seine Verteidiger immer wieder anmerken, eine Religion des Friedens.

    Aber kann diese Position tatsächlich aufrecht erhalten werden, wenn seine Anhänger auf die Ankündigung der Verbrennung eines Buches, „heilig“ oder nicht, so reagieren, wie dies in Bagdad geschah?

    Man muss nicht unbedingt vom Recht, ein „heiliges Buch“ zu verbrennen, Gebrauch machen.

    Doch dafür eintreten, dass dies möglich ist, sollten wir auf jeden Fall.

  • Sex, Drugs and Rock’n’Roll?

    Der Sänger der Deutschen Band „Rammstein“, Till Lindemann, steht im Kreuzfeuer der Kritik.

    Zu Recht oder zu Unrecht?

    Wer mag das beurteilen?

    Ich persönlich bin kein Fan der Band bzw. ihrer Musik, war ich noch nie und dürfte es wohl auch nicht mehr werden.

    Doch mein Musikgeschmack darf nicht die Grundlage einer ethischen Beurteilung des vorliegenden Falles sein.

    Ob sich die Vorwürfe illegaler Handlungen im Backstage-Bereich erhärten respektive beweisen lassen?

    Das bezweifle ich.

    Doch es geht nicht nur um „legal“ im juristischen Sinne.

    Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss deshalb auch aus ethischer Sicht „legitim“ sein.

    Darf man junge weibliche Fans dafür kritisieren, dass sie sich naiv verhalten, wenn sie zu einer „Backstage-Party“ einer Band wie Rammstein gehen und sich dann wundern, wenn dort nicht bloß Coke Zero getrunken und über Musik geplaudert wird?

    Ja, das darf man.

    Doch das ändert nichts daran, dass hier womöglich Grenzen überschritten worden sind – wenn man die Berichte der deutschen Bloggerin Kayla Shyx (und anderer betroffener Frauen) ernst nimmt.

    Falls es stimmt, dass junge Frauen gleichsam systematisch Till Lindemann – es gilt die Unschuldsvermutung – zugeführt wurden, noch dazu vermittelt von einer weiblichen Mitarbeiterin, die sich den Frauen gegenüber amikal gab, um ihr Vertrauen zu gewinnen, ist das höchst problematisch.

    Da mag man noch so sehr das Mantra der Branche – „Sex, Drugs and Rock’n’Roll“ – beschwören.

    Auch für Rocker gibt es so etwas wie moralische Grenzen.

    Oder jedenfalls sollte es sie geben.

  • „KI“ – was ist das?

    Österreich ist kein Entwicklungsland.

    Zumindest gilt das für die meisten Indikatoren, anhand derer man diesbezüglich ein Urteil fällen darf.

    Doch wenn man sich die Frage ansieht, wie viel Geld vom Staat in die Hand genommen wird, um Grundlagenforschung rund um den Themenkomplex „Künstliche Intelligenz“ zu finanzieren, verhält sich die Sache deutlich anders.

    Die „Artificial Intelligence Mission Austria 2030“ hat 2021 sieben Millionen Euro an Mitteln angekündigt. Das entspricht ungefähr demselben Betrag, den Länder wie Mexiko und Uganda in diesen Forschungsbereich investieren.

    Nichts gegen Mexiko und Uganda, aber in Österreich sollte da doch ein wenig mehr drin sein.

    Was genau mit dem Geld geschehen soll, ist übrigens auch nicht wirklich klar.

    Während andere Länder konkrete Konzepte entwickelt haben, wie sie ihre KI-Grundlagenforschung in die Tat umsetzen wollen – z.B. Schweden: Ca. eine halbe Milliarde Euro für 50 Professuren, 400 Doktoranden sowie 60 Forschungsgruppen -, gibt es für die österreichische Forschung auf diesem Gebiet keine konkreten Zielvorgaben.

    Wer das Theater rund um das „Kaufhaus Österreich“ miterlebt hat, dürfte darüber allerdings nicht weiter verwundert sein.

    Eines kann man Österreich nämlich wirklich nicht nachsagen:

    Dass seine politisch Verantwortlichen große Experten beim Thema „Computer-basierte Technologien“ wären.